Antrag zur Auskunftserteilung gemäss DSG/VDSG

1) Auskunftsrecht

Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden; sie muss dies in schriftlicher Form beantragen und hat sich über ihre Identität auszuweisen. Als Identitätsnachweis muss die gut lesbare Fotokopie eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass), aus welcher Name, Vorname und Geburtsdatum ersichtlich sind, beigelegt werden.
Der Inhaber der Datensammlung erteilt die Auskunft schriftlich innert 30 Tagen. Normalerweise sind Auskünfte kostenlos. Gemäss VDSG Art. 2 kann jedoch eine Gebühr verlangt werden, wenn die gespeicherten Daten über die angefragte Person innerhalb der letzten zwölf Monate bereits bekannt gegeben und seither nicht verändert wurden.

1.1 Die Auskunft umfasst folgende Bereiche

Einzusehen in der Datenschutzpolitik (publiziert auf Website):

  • Den Zweck der Datenbearbeitung
  • Die Kategorien der bearbeiteten Personendaten
  • Die Kategorien der an der Sammlung Beteiligten
  • Die Kategorien der Datenempfänger
  • Die Aufbewahrungsdauer der Daten

Wird auf Anfrage bekannt gegeben:

  • Alle gesammelten Daten der betreffenden Person

2) Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten

Jedermann hat das Recht, unrichtige Daten in der Wistar berichtigen zu lassen. Für eine Berichtigung wenden Sie sich schriftlich mit ihrem Anliegen und Identitätsnachweis an die Wistar.

3) Formular

Es werden keine Auskünfte erteilt, bevor der vollständig ausgefüllte Talon der Wistar vorliegt. Telefonische Auskünfte dürfen generell nicht erfolgen.

Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen, alles Weitere finden Sie in unserer Privacy Policy.

Antrag zur Auskunftserteilung